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   LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03   

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https://dejure.org/2004,44432
LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03 (https://dejure.org/2004,44432)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15.04.2004 - 4 S 643/03 (https://dejure.org/2004,44432)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15. April 2004 - 4 S 643/03 (https://dejure.org/2004,44432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruflichkeit von Haustürgeschäften: Einordnung der Verbraucherverkaufsausstellung "Harz & Heide"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 326 Abs 1 BGB; § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 HTürGG; § 3 HTürGG
    Abgrenzung; Begriffsbestimmung; Drucksituation; Entscheidungsfreiheit; Erkennbarkeit; Erlebnisorientierung; Erlebniswert; Event; Freizeitcharakter; Freizeitveranstaltung; Gruppenzwang; Harz & Heide; Haustürgeschäft; Kaffeefahrt; Kaminofen; Kaufentschluss; Kaufvertrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01

    "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
    Unter dem Begriff der Freizeitveranstaltungen werden solche gewerblichen oder gewerblich motivierten Veranstaltungen erfasst, deren Gesamtbild von einem Freizeiterlebnis ausgeht, die der Belehrung oder Unterhaltung der Teilnehmer dienen und bei denen Freizeitangebot und Verkaufsveranstaltung organisatorisch so miteinander verbunden sind, dass der Verbraucher in freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf einen Geschäftsabschluss gerichteten Angebot aufgrund der Organisation der Veranstaltung nur schwer entziehen kann (BGH NJW 2002, 3100 ff.; Palandt-Putzo, 60. Aufl., HausTW , § 1, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
    Das HaustürWG dient vielmehr dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten, dafür typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften unter Beeinträchtigung seiner rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 2002, 3190 ff.).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
    Bei der Beurteilung des Freizeitcharakters der Veranstaltung ist deren tatsächliche Ausgestaltung, aber auch ergänzend deren Ankündigung und Bewerbung zu berücksichtigen (BGH NJW 1990, 3265 ff.).
  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
    Ob nämlich eine solche, die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit beeinflussende Gefahr vorliegt, beurteilt sich danach, ob das Freizeitangebot und die Verkaufsveranstaltung organisatorisch derart miteinander verwoben sind, dass der Verbraucher in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf einen Geschäftsabschluss gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann (BGH NJW 1992, 1889 ff.).
  • LG Braunschweig, 29.10.2003 - 2 S 317/03

    Freizeitangebot; Freizeitcharakter; Freizeitveranstaltung; Harz und Heide;

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
    Ein Gefühl, gerade jedem einzelnen Aussteller verpflichtet zu sein, entsteht nicht, weil der Besucher den Eintrittspreis an den Veranstalter und nicht an den Verkäufer zahlt und sich damit den Genuss der Unterhaltungsmöglichkeiten bewusst erkauft (so auch LG Braunschweig, Urt. v. 14.05.2003, 1 S 621/02; LG Braunschweig, Urt. 29.10.2003, 2 S 317/03).
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